Zwei fröhliche Frauen mit Handy

Das first.b2b-Widget:

Für einfachste Bedienung und optimale Zugänglichkeit

*first.b2b bietet 100% barrierefreie Services

Zwei fröhliche Frauen mit Handys in der Hand

Das first.b2b Widget:

Für einfachste Bedienung und optimale Zugänglichkeit

first.b2b bietet 100% barrierefreie Services.

Das Widget – einfach und effizient zur barrierefreien Website

Das Widget – einfach und effizient zur barrierefreien Website

Digitale Barrierefreiheit ist für viele Anbieter nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre digitalen Angebote für mehr Menschen zugänglich zu machen. Mit dem first.b2b Widget, dem unkomplizierten Website-Plugin, verwandeln Sie Ihren Internetauftritt in Minuten in einen zugänglicheren Raum nach den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – ganz ohne technische Vorkenntnisse.

Icon für das Barrierefreiheitsmenue

Mit einem Klick Barrieren abbauen

Mit einem Klick Barrieren abbauen

Optimieren Sie Ihre digitalen Angebote für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, Nutzende mit motorischen oder geistigen Einschränkungen, Personen mit Leseschwächen, Senioren und technikunerfahrene Menschen. Kurz gesagt: Machen Sie Ihre digitalen Angebote für ALLE Menschen erreichbar.

Tablet Computer mit Beispielansicht des Barrierefreiheits-Menüs

Das Widget

Funktioniert wie eine barrierefreie „Fernbedienung“ für Ihre digitalen Angebote.

Die Implementierung ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Das Widget funktioniert mit jeder Website und allen gängigen Content-Management-Systemen. Das Erscheinungsbild ist an Ihren Markenraum individuell anpassbar. Mit nur einem Klick auf das Barrierefreiheits-Icon öffnet sich ein Menü mit zahlreichen Funktionen, die unmittelbar Barrieren abbauen.

Tablet Computer mit Beispielansicht des Barrierefreiheits-Menüs

Das Widget

Funktioniert wie eine barrierefreie „Fernbedienung“ für Ihre digitalen Angebote.

Die Implementierung ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Das Widget funktioniert mit jeder Website und allen gängigen Content-Management-Systemen. Das Erscheinungsbild ist an Ihren Markenraum individuell anpassbar. Mit nur einem Klick auf das Barrierefreiheits-Icon öffnet sich ein Menü mit zahlreichen Funktionen, die unmittelbar Barrieren abbauen.

Icon-Implementierung

Einfache Implementierung

Installieren Sie das Widget mit wenigen Klicks und machen Sie Ihre Website sofort digital barrierefreier. Keine Programmierung erforderlich – perfekt für Website-Betreiber, die schnelle Ergebnisse erwarten. An Ihr Corporate Design anpassbar.

Icon-Bedienung

Einfache Bedienung

Mit nur einem Klick auf das Icon öffnet sich das Menü und sofort können die gewün­schten Anpassungen auf der Website wie u.a. Kontrast, Schriftgröße, Farbe oder auch voreingestellte Filter durchgeführt werden. Testen Sie unser Widget direkt hier auf der Seite.

Icon-Barrierefreiheit

Einfache Barrierefreiheit

Das Widget bietet automatische Updates, permanente Optimierungen und einen technischen Support. Somit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

Mehr Barrierefreiheit leicht gemacht.
Diese Funktionen bietet unter anderem unser Widget:

Mehr Barrierefreiheit leicht gemacht.
Diese Funktionen bietet unter anderem unser Widget:

Icon-Textgroeße

Textgröße verändern

Ermöglicht die individuelle Anpassung der Schriftgröße um die Lesbarkeit zu verbessern.

Icon-Kontrast

Hoher Kontrast

Ermöglicht Kontrasteinstellungen für Menschen mit Sehschwächen oder Farbfehlsichtigkeit.

Icon-Blindenmodus

Blindenmodus

Ermöglicht die Nutzung der Website mit einem Bildschirmleseprogramm.

Icon-Text-zu-Sprache

Text zu Sprache

Verwandelt geschriebenen Text in hörbaren Text. Gewünschten Text markieren und Audio abspielen.

Icon-Lesemaske

Lesemaske

Vereinfacht die Lesbarkeit von Texten durch eine horizontale Zeilenmaske.

Icon-Cursor-1

Großer Cursor

Verbessert die Sichtbarkeit des Mauszeigers für einfachere Navigation auf der Website.

Icon-Animationen-stoppen

Animationen stoppen

Deaktiviert bewegte Elemente, ideal für Menschen mit Konzen­tra­tions­störungen oder Epilepsie.

Icon-Dyslexie-freundlich

Dyslexie-freundlich

Verwendet besonders gut lesbare Schriftarten für Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung oder -schwäche.

Icon-Bilder-ausblenden

Bilder ausblenden

Blendet mit einem Klick alle Bilder aus. Reduziert Ablenkungen, verbessert die Konzentration.

Für alle Websites und CMS-Systeme

Für alle Websites und CMS-Systeme

Logo-Wordpress
Logo-Shopify
Logo-Wix
Logo-Instapage
Logo-Clickfunnels
Logo-Ionos

Barriere-Check vereinbaren

Erstgespräch vereinbaren

In nur 15 Minuten erfahren Sie, wie Ihre Online-Angebote 100%* barrierefrei werden können.

Das erwartet Sie bei einem Erstgespräch:

  • Wir klären mit Ihnen, ob das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) für Sie relevant ist und für Sie Handlungsbedarf besteht.

  • Wir analysieren Ihre Anforderungen und zeigen auf, was für Ihr Unternehmen erforderlich und möglich ist.

  • Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und unsere Lösungen vorzustellen.

  • Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angebote sicher nach BFSG und BITV 2.0 einhalten werden, damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

DSGVO-Software-Badge
Label Made in Germany

Schnell erklärt

Schnell erklärt

Wichtige Antworten zum Thema Barrierefreiheitsmenü

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA). Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Ziel des BFSG ist es, digitale Barrierefreiheit und inklusive Teilhabe zu fördern. Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden – sowohl online als auch offline.

Das BFSG betrifft Unternehmen, die ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen neu anbieten oder vertreiben. Dazu zählen:

  • Hersteller, Händler und Importeure
  • Dienstleistungsanbieter im digitalen Bereich

Besonders relevant ist das Gesetz für Webseiten und mobile Apps, die sich an Verbraucher richten. Dazu gehören unter anderem:

  • Online-Shops (E-Commerce)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenbeförderung und Mobilitätsdienste
  • Mediendienste mit Publikumsverkehr

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den neuen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Ja. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen vom BFSG ausgenommen, wenn sie:

  • weniger als 10 Beschäftigte haben und
  • nicht mehr als 2 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erwirtschaften

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Kleinstunternehmen, die z. B. Software, digitale Produkte oder E-Books verkaufen, müssen die BFSG-Vorgaben ebenfalls einhalten. Für manche Produkte und Dienste gelten zudem Übergangsfristen (z. B. bei Selbstbedienungsterminals).

 

Wenn eine Webseite oder ein digitales Angebot nicht barrierefrei ist, können Marktüberwachungsbehörden einschreiten. Maßnahmen reichen von Aufforderungen zur Nachbesserung bis zu Bußgeldern. Auch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände dürfen Verstöße verfolgen.

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie bietet auch klare Vorteile: eine erweiterte Zielgruppe, bessere Nutzerfreundlichkeit und mehr Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Als erfahrene Agentur für digitale Barrierefreiheit begleiten wir Sie ganzheitlich auf dem Weg zur BFSG-Konformität:

  • Barrierefreiheits-Audits: Wir analysieren Ihre Webseite anhand geltender Standards (z. B. WCAG) und identifizieren konkrete Optimierungspotenziale.
  • Individuelle Beratung: Gemeinsam entwickeln wir eine umsetzbare Strategie für Technik, Design und Inhalte.
  • Barrierefreiheits-Widget: Unser ergänzendes Tool verbessert direkt die Nutzererfahrung für verschiedene Zielgruppen.
  • Gebärdensprachvideos & Leichte Sprache: Wir unterstützen bei barrierefreier Kommunikation für alle Nutzergruppen.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren – wir prüfen Ihre Anforderungen und zeigen praxisnahe Lösungen auf!

Schnell erklärt

Schnell erklärt

Schnell erklärt

Wichtige Antworten zum Thema Barrierefreiheitsmenü

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA). Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Ziel des BFSG ist es, digitale Barrierefreiheit und inklusive Teilhabe zu fördern. Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden – sowohl online als auch offline.

Das BFSG betrifft Unternehmen, die ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen neu anbieten oder vertreiben. Dazu zählen:

  • Hersteller, Händler und Importeure
  • Dienstleistungsanbieter im digitalen Bereich

Besonders relevant ist das Gesetz für Webseiten und mobile Apps, die sich an Verbraucher richten. Dazu gehören unter anderem:

  • Online-Shops (E-Commerce)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenbeförderung und Mobilitätsdienste
  • Mediendienste mit Publikumsverkehr

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den neuen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Ja. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen vom BFSG ausgenommen, wenn sie:

  • weniger als 10 Beschäftigte haben und
  • nicht mehr als 2 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erwirtschaften

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Kleinstunternehmen, die z. B. Software, digitale Produkte oder E-Books verkaufen, müssen die BFSG-Vorgaben ebenfalls einhalten. Für manche Produkte und Dienste gelten zudem Übergangsfristen (z. B. bei Selbstbedienungsterminals).

Als erfahrene Agentur für digitale Barrierefreiheit begleiten wir Sie ganzheitlich auf dem Weg zur BFSG-Konformität:

  • Barrierefreiheits-Audits: Wir analysieren Ihre Webseite anhand geltender Standards (z. B. WCAG) und identifizieren konkrete Optimierungspotenziale.
  • Individuelle Beratung: Gemeinsam entwickeln wir eine umsetzbare Strategie für Technik, Design und Inhalte.
  • Barrierefreiheits-Widget: Unser ergänzendes Tool verbessert direkt die Nutzererfahrung für verschiedene Zielgruppen.
  • Gebärdensprachvideos & Leichte Sprache: Wir unterstützen bei barrierefreier Kommunikation für alle Nutzergruppen.

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In nur 15 Minuten erfahren Sie, wie Ihre Online-Angebote 100%* barrierefrei werden können.

Das erwartet Sie bei einem Erstgespräch:

  • Wir klären mit Ihnen, ob das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) für Sie relevant ist und für Sie Handlungsbedarf besteht.

  • Wir analysieren Ihre Anforderungen und zeigen auf, was für Ihr Unternehmen erforderlich und möglich ist.

  • Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und unsere Lösungen vorzustellen.

  • Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angebote sicher nach BFSG und BITV 2.0 einhalten werden, damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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Der European Accessibility Act für Deutschland

Die Grundlage für die gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ist die Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).

Für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in deutsches Recht gibt es zwei zentrale Regelwerke. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) betrifft vor allem öffentliche Einrichtungen und Behörden, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Des Weiteren das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dies tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und umfasst die privatwirtschaftliche Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen. Ebenso sind Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten betroffen, da sie barrierefreie Lernmaterialien und Plattformen bereitstellen müssen.

Medienunternehmen müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei sind, etwa durch Untertitel und Gebärdensprache. Entwickler von digitalen Produkten sind dafür verantwortlich, Barrierefreiheit in Webseiten und Apps umzusetzen. Insgesamt zielen diese Gesetze darauf ab, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden Unternehmen somit verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Allerdings: weder der European Accessibility Act (EAA) noch das BFSG schreiben vor, dass auch
Unternehmen Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache bereitstellen müssen.

Fazit: Die gesetzliche Verpflichtung verlangt von öffentlichen Stellen, jeweils eine Übersichtsseite ihrer Webseite in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache anzubieten. Darüber hinaus können öffentliche Stellen jederzeit freiwillig weitere Inhalte in diesen Sprachformen bereitstellen. Wer jedoch alle Bürgerinnen und Bürger optimal erreichen möchte, sollte insbesondere wichtige Inhalte der Webseite auch in Leichter
Sprache und Deutscher Gebärdensprache anbieten.

Wenn Sie durch das BFSG oder die BITV verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen, dann gilt Ihre Website als barrierefrei, wenn sie der EN 301 549 entspricht. Sie erfüllen damit automatisch die gesetzlichen
Anforderungen. (Alles nochmal leicht neu formulieren.)