first.b2b Leichte Sprache:
Ihre Inhalte – einfach & verständlich
*first.b2b bietet 100% barrierefreie Services

first.b2b Leichte Sprache:
Ihre Inhalte – einfach & verständlich
first.b2b bietet 100% barrierefreie Services.
Mit Leichter Sprache erreichen Sie alle Zielgruppen
Mit Leichter Sprache erreichen Sie alle Zielgruppen
first.b2b übersetzt die Texte Ihrer digitalen Medien nach DIN SPEC 33429 in Leichte Sprache. Mit hoher Kompetenz und langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen so die Möglichkeit, Ihre Inhalte und Angebote allen Zielgruppen zugänglich zu machen.
Ihr Inhalt leicht gemacht
Ihr Inhalt leicht gemacht
Verständliche Informationen erschließen weitere Zielgruppen für Ihre digitalen Angebote. Leichte Sprache ermöglicht den einfachen Zugang für alle Menschen und stellt eine wichtige Form der sprachlichen Barrierefreiheit dar. first.b2b ist Ihr verlässlicher Partner für das Formulieren von Texten nach festen Regeln in Leichter Sprache und der anschließenden Prüfung durch Testleser.

Wir übersetzen Ihre digitalen Medien in Leichte Sprache
Wir machen Ihre Website, Apps und Videos verständlich für alle Menschen.
Dabei erklären wir Ihre Inhalte einfach und klar. Wir passen Ihre Texte an die Bedürfnisse aller Nutzenden an. Die Hauptzielgruppen für Leichte Sprache sind Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit Leseschwäche, Menschen mit Deutsch als Zweitsprache und ältere Menschen, insbesondere mit Demenz oder nach Hirnoperationen. Für das Schreiben von Texten in Leichter Sprache gibt es Regeln. Neben der Prüfung der Text-Funktion sind einige weitere Punkte wie gute Verständlichkeit, Schriftart und Textgröße, Unterteilungen und grafische Darstellungen sehr wichtig für eine optimale Umsetzung. Eine abschließende Prüfung durch Testleser stellt sicher, dass die Verständlichkeit funktioniert.
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In nur 15 Minuten erfahren Sie, wie Ihre Online-Angebote 100%* barrierefrei werden können.
Das erwartet Sie bei einem Erstgespräch:
Wir klären mit Ihnen, ob das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) für Sie relevant ist und für Sie Handlungsbedarf besteht.
Wir analysieren Ihre Anforderungen und zeigen auf, was für Ihr Unternehmen erforderlich und möglich ist.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und unsere Lösungen vorzustellen.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angebote sicher nach BFSG und BITV 2.0 einhalten werden, damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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Der European Accessibility Act für Deutschland
Die Grundlage für die gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ist die Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in deutsches Recht gibt es zwei zentrale Regelwerke. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) betrifft vor allem öffentliche Einrichtungen und Behörden, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Des Weiteren das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dies tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und umfasst die privatwirtschaftliche Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen. Ebenso sind Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten betroffen, da sie barrierefreie Lernmaterialien und Plattformen bereitstellen müssen.
Medienunternehmen müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei sind, etwa durch Untertitel und Gebärdensprache. Entwickler von digitalen Produkten sind dafür verantwortlich, Barrierefreiheit in Webseiten und Apps umzusetzen. Insgesamt zielen diese Gesetze darauf ab, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden Unternehmen somit verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Allerdings: weder der European Accessibility Act (EAA) noch das BFSG schreiben vor, dass auch
Unternehmen Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache bereitstellen müssen.
Fazit: Die gesetzliche Verpflichtung verlangt von öffentlichen Stellen, jeweils eine Übersichtsseite ihrer Webseite in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache anzubieten. Darüber hinaus können öffentliche Stellen jederzeit freiwillig weitere Inhalte in diesen Sprachformen bereitstellen. Wer jedoch alle Bürgerinnen und Bürger optimal erreichen möchte, sollte insbesondere wichtige Inhalte der Webseite auch in Leichter
Sprache und Deutscher Gebärdensprache anbieten.
Wenn Sie durch das BFSG oder die BITV verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen, dann gilt Ihre Website als barrierefrei, wenn sie der EN 301 549 entspricht. Sie erfüllen damit automatisch die gesetzlichen
Anforderungen. (Alles nochmal leicht neu formulieren.)
Schnell erklärt
Schnell erklärt
Wichtige Antworten zum Thema Leichte Sprache
Leichte Sprache ist eine vereinfachte Version der deutschen Sprache. Sie soll Menschen mit Lernschwierigkeiten, Leseschwächen oder Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen, das Verstehen von Texten erleichtern. Dafür gibt es spezielle Regeln für Wörter, Sätze, den Aufbau des Textes und die Gestaltung, um die Verständlichkeit zu verbessern.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten: Das ist die wichtigste Zielgruppe, für die Leichte Sprache ursprünglich entwickelt wurde.
- Funktionale Analphabeten: Menschen, die zwar lesen und schreiben können, aber Schwierigkeiten haben, komplexe Texte zu verstehen.
- Menschen mit Deutsch als Zweitsprache: Leichte Sprache kann ihnen den Zugang zu Informationen erleichtern.
- Ältere Menschen: Besonders Menschen mit Demenz oder nach Hirnoperationen können davon profitieren.
- Personen mit vorübergehenden Verständnisproblemen: Wenn jemand krank ist oder andere Umstände vorliegen, kann Leichte Sprache helfen, Informationen besser zu erfassen.
Ja, gute Leichte Sprache ist richtiges Deutsch. Es gibt klare Regeln für korrektes Deutsch und spezielle Regeln für Leichte Sprache. Ziel ist, dass Leichte Sprache immer richtiges Deutsch bleibt. Die Regeln ändern sich nur im Hinblick darauf, dass die Sprache einfacher sein muss, um besser verstanden zu werden.
Für Verträge und wichtige Dokumente gibt es gesetzliche Vorgaben. Ein Text in Leichter Sprache kann diese Vorgaben meist nicht vollständig erfüllen. Deshalb ist ein Vertrag in Leichter Sprache rechtlich nicht gültig. Es ist aber trotzdem sehr hilfreich, wenn der Vertrag in Leichter Sprache vorliegt, weil man den echten Vertrag dann viel besser verstehen kann.
Derzeit gibt es kein Computer-Programm, das wirklich gute Texte in Leichter Sprache erstellen kann. KI oder Programme können vielleicht Hinweise geben, was im Text verbessert werden könnte. Sie erkennen aber nicht immer, ob der Text wirklich verständlich ist oder ob die Inhalte richtig sind. Das Erstellen und Überprüfen von Texten in Leichter Sprache bleibt daher eine Aufgabe für Menschen.

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Leichte Sprache ist eine vereinfachte Version der deutschen Sprache. Sie soll Menschen mit Lernschwierigkeiten, Leseschwächen oder Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen, das Verstehen von Texten erleichtern. Dafür gibt es spezielle Regeln für Wörter, Sätze, den Aufbau des Textes und die Gestaltung, um die Verständlichkeit zu verbessern.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten: Das ist die wichtigste Zielgruppe, für die Leichte Sprache ursprünglich entwickelt wurde.
- Funktionale Analphabeten: Menschen, die zwar lesen und schreiben können, aber Schwierigkeiten haben, komplexe Texte zu verstehen.
- Menschen mit Deutsch als Zweitsprache: Leichte Sprache kann ihnen den Zugang zu Informationen erleichtern.
- Ältere Menschen: Besonders Menschen mit Demenz oder nach Hirnoperationen können davon profitieren.
- Personen mit vorübergehenden Verständnisproblemen: Wenn jemand krank ist oder andere Umstände vorliegen, kann Leichte Sprache helfen, Informationen besser zu erfassen.
Ja, gute Leichte Sprache ist richtiges Deutsch. Es gibt klare Regeln für korrektes Deutsch und spezielle Regeln für Leichte Sprache. Ziel ist, dass Leichte Sprache immer richtiges Deutsch bleibt. Die Regeln ändern sich nur im Hinblick darauf, dass die Sprache einfacher sein muss, um besser verstanden zu werden.
Derzeit gibt es kein Computer-Programm, das wirklich gute Texte in Leichter Sprache erstellen kann. KI oder Programme können vielleicht Hinweise geben, was im Text verbessert werden könnte. Sie erkennen aber nicht immer, ob der Text wirklich verständlich ist oder ob die Inhalte richtig sind. Das Erstellen und Überprüfen von Texten in Leichter Sprache bleibt daher eine Aufgabe für Menschen.