Gebärdensprache für die AOK

first.b2b-Gebärdensprachvideos:

Die beste Sprache für Gehörlose

*first.b2b bietet 100% barrierefreie Services

Gebärdensprache im Video für die AOK

Gebärden­­sprach­­videos:

Die beste Lösung für Gehörlose

first.b2b bietet 100% barrierefreie Services.

Mit der Integration von Gebärdensprache ist Ihr Online Angebot zu 100%* barrierefrei!

Mit der Integration von Gebärdensprache ist Ihr Online Angebot zu 100%* barrierefrei!

Als inklusive Markenagentur für digitale Barrierefreiheit bietet first.b2b mit hörenden und tauben Mitarbeitenden hochwertige und moderne Video-Produktionen nach Qualitätsnorm DIN ISO 17100 an. Starten Sie jetzt in eine barrierefreie Zukunft und erreichen Sie mehr Menschen als je zuvor.

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Wir gebärden Ihre Marke

Wir gebärden Ihre Marke

Sie möchten sicherstellen, dass alle Informationen und Inhalte Ihrer digitalen Angebote wirklich für jede Zielgruppe zugänglich sind? Der Einsatz von Gebärdensprachvideos unterstützt die Inklusion und ist ein wesentlicher Baustein für die Barrierefreiheit. first.b2b ist Ihr optimaler Partner für Idee, Konzeption, Produktion und Implementierung von Gebärdensprachvideos in Ihrem Markenraum.

  • Gebärdensprachvideo für die AOK
  • Oberschlesisches Landesmuseum - Gebärdensprachvideo
  • Gebärdensprachvideo Dolmetscher für die AOK

Vorteile von Gebärden­­sprach­­videos

Gebärdensprachvideos auf Ihren digitalen Angeboten zu integrieren, bringt viele Vorteile mit sich.

Es erhöht die Zugänglichkeit zu Inhalten und Informationen, indem Sie tauben Menschen die Möglichkeit geben, diese in ihrer bevorzugten Sprache zu verstehen. Außerdem fördern Sie damit die Inklusion und die Teilnahme an Bildung, Kultur und öffentlichem Leben. Ein Gebärdensprachvideo hilft außerdem dabei gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit zu erfüllen und zeigt das Engagement Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation für Vielfalt und Inklusion.

Gebärdensprachvideo für die AOK
Gebärdensprachvideo Dolmetscher für die AOK
Oberschlesisches Landesmuseum - Gebärdensprachvideo

Vorteile von Gebärden­sprach­videos

Gebärdensprachvideos auf Ihren digitalen Angeboten zu integrieren, bringt viele Vorteile mit sich.

Es erhöht die Zugänglichkeit zu Inhalten und Informationen, indem Sie tauben Menschen die Möglichkeit geben, diese in ihrer bevorzugten Sprache zu verstehen. Außerdem fördern Sie damit die Inklusion und die Teilnahme an Bildung, Kultur und öffentlichem Leben. Ein Gebärdensprachvideo hilft außerdem dabei gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit zu erfüllen und zeigt das Engagement Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation für Vielfalt und Inklusion.

Professionell wie Ihre Marke:
4 Schritte zu einer gelungenen Produktion

Professionell wie Ihre Marke:
4 Schritte zu einer gelungenen Produktion

Anforderungen ermitteln

Gemeinsam definieren wir Ihre Ziele und klären die wichtigen internen als auch externen Anforderungen. Wir beraten Sie zu inhaltlichen, gestalterischen und technischen Möglichkeiten und legen einen Produktionsplan fest.

Inhalte gestalten

Für die Inhalte und Botschaften arbeiten wir mit Ihnen und unseren Dolmetschern eng zusammen, stimmen Inhalte ab und bereiten die Texte vor. Diese Texte werden so aufbereitet, dass sie gut und verständlich in deutsche (DGS) und internationale (ISL) Gebärdensprache übersetzt werden können. Bei komplexen Inhalten erstellen wir Storyboards für begleitende oder erklärende Grafiken bzw. Animationen.

Professionelle Produktion

Die Produktion erfolgt mit modernster Studio- und Schnitttechnik im first.b2b Studio und wird gemäß BITV 2.0 und nach Qualitätsnorm DIN ISO 17100 umgesetzt. Dabei übersetzen Native Signers die vorbereiteten Inhalte in deutsche und internationale Gebärdensprache. Die gesamte Produktion berücksichtigt Ihr Corporate Design. Je nach Anforderung erstellen wir Untertitel und inhaltlich unterstützende Grafiken und Animationen.

Finale Prüfung
und Implementierung

Ein zertifizierter Dolmetscher prüft die finale Fassung des Videos auf Vollständigkeit sowie inhaltliche Richtigkeit. Als letzten Schritt werden die fertigen Gebärdensprachvideos auf Ihrer Website oder weiteren digitalen Medien implementiert. Das kann in Abstimmung first.b2b für Sie übernehmen oder Sie lassen sich durch Ihren technischen Partner unterstützen.

Anforderungen ermitteln

Gemeinsam definieren wir Ihre Ziele und klären die wichtigen internen als auch externen Anforderungen. Wir beraten Sie zu inhaltlichen, gestalterischen und technischen Möglichkeiten und legen einen Produktionsplan fest.

Inhalte gestalten

Für die Inhalte und Botschaften arbeiten wir mit Ihnen und unseren Dolmetschern eng zusammen, stimmen Inhalte ab und bereiten die Texte vor. Diese Texte werden so aufbereitet, dass sie gut und verständlich in deutsche (DGS) und internationale (ISL) Gebärdensprache übersetzt werden können. Bei komplexen Inhalten erstellen wir Storyboards für begleitende oder erklärende Grafiken bzw. Animationen.

Professionelle Produktion

Die Produktion erfolgt mit modernster Studio- und Schnitttechnik im first.b2b Studio und wird gemäß BITV 2.0 und nach Qualitätsnorm DIN ISO 17100 umgesetzt. Dabei übersetzen Native Signers die vorbereiteten Inhalte in deutsche und internationale Gebärdensprache. Die gesamte Produktion berücksichtigt Ihr Corporate Design. Je nach Anforderung erstellen wir Untertitel und inhaltlich unterstützende Grafiken und Animationen.

Finale Prüfung
und Implementierung

Ein zertifizierter Dolmetscher prüft die finale Fassung des Videos auf Vollständigkeit sowie inhaltliche Richtigkeit. Als letzten Schritt werden die fertigen Gebärdensprachvideos auf Ihrer Website oder weiteren digitalen Medien implementiert. Das kann in Abstimmung first.b2b für Sie übernehmen oder Sie lassen sich durch Ihren technischen Partner unterstützen.

Zwei Frauen unterhalten sich über die FilmproduktionZwei Frauen unterhalten sich über die Filmproduktion

Was Sie wissen sollten:
„Gehörlose sehen, was gesagt wird.“

Gebärdensprachvideos spielen eine zentrale Rolle in der barrierefreien Kommunikation, insbesondere für die etwa 80.000 gehörlosen und 200.000 gebärdensprachlich kommunizierenden Menschen in Deutschland.

Die Gebärdensprache umfasst nicht nur Handzeichen, sondern auch Mimik, Mundbewegungen und Körperhaltung, die zusammen einer eigenen Grammatik folgen. Um die Bedürfnisse der Gehörlosen bestmöglich zu erfüllen, sollten die Inhalte nach den Richtlinien der DGS/ISL aufbereitet werden. Dabei sind Ästhetik und Verständlichkeit für die Zielgruppe entscheidend. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Besonderheiten der Gebärdensprache und wie man sie optimal in Videos umsetzt.

Barriere-Check vereinbaren

Erstgespräch vereinbaren

In nur 15 Minuten erfahren Sie, wie Ihre Online-Angebote 100%* barrierefrei werden können.

Das erwartet Sie bei einem Erstgespräch:

  • Wir klären mit Ihnen, ob das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) für Sie relevant ist und für Sie Handlungsbedarf besteht.

  • Wir analysieren Ihre Anforderungen und zeigen auf, was für Ihr Unternehmen erforderlich und möglich ist.

  • Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und unsere Lösungen vorzustellen.

  • Erfahren Sie, wie Sie Ihre Angebote sicher nach BFSG und BITV 2.0 einhalten werden, damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

DSGVO-Software-Badge
Label Made in Germany

Schnell erklärt

Schnell erklärt

Wichtige Antworten zum Thema Gebärdensprachvideos

Menschen, die Gebärdensprache verwenden, werden oft als taub bezeichnet. Sie sind entweder von Geburt an taub oder später ertaubt. Deutsche Bezeichnungen sind taub oder gehörlos. Der Begriff „taubstumm“ ist irreführend und stigmatisierend, da diese Personen sprechen können, aber nicht hören. Ihre Hauptkommunikationsform ist die Gebärdensprache.

Gebärdensprache ist eine visuell-manuelle Sprache, die vor allem von tauben, taubblinden und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation verwendet wird. Entgegen der häufigen Annahme ist Gebärdensprache keine universelle Sprache; weltweit gibt es zahlreiche unterschiedliche Gebärdensprachen mit eigenen Grammatikregeln und eigenem Vokabular.

Das Übersetzen eines Textes in Gebärdensprache erfordert ein umfassendes Verständnis der Gebärdensprachkultur, ihrer Grammatik und ihrer visuellen Eigenschaften. Dieser Prozess ist komplex und verlangt die Unterstützung von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, die über das nötige Fachwissen verfügen.

Diese legt die Kompetenzen und Qualifikationen fest, die das für Übersetzungsaufgaben zuständige Personal (Übersetzer, Redigierende und sonstige Fachleute) zu erfüllen hat. Die ISO 17100 definiert weltweit gültige Anforderungen an qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen und stellt hohe Ansprüche an die Sprache, den Stil und die Konsistenz der Terminologie. Darüber hinaus legt sie eine einheitliche Definition der Grundbegriffe des Übersetzungsmanagements fest.

 

  • Webseiten, die nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein müssen
  • Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Inklusion unterstützen wollen
  • Museen & Ausstellungen als Mediaguide oder Infovideo
  • Social Media & Werbung, z.B. als Ankündigungs- und Erklärvideo
  • Messen, Tagungen & Veranstaltungen, z.B. in Reden oder Erklärfilmen (Film-im-Film)
  • Wissenschaft & Forschung, z.B. für Studien und Umfragen
  • Bildung & öffentliche Einrichtungen, zur Sensibilisierung und Information
Zwei Frauen unterhalten sich über die FilmproduktionZwei Frauen unterhalten sich über die Filmproduktion

Was Sie wissen sollten:
„Gehörlose sehen, was gesagt wird.“

Gebärdensprachvideos spielen eine zentrale Rolle in der barrierefreien Kommunikation, insbesondere für die etwa 80.000 gehörlosen und 200.000 gebärdensprachlich kommunizierenden Menschen in Deutschland.

Die Gebärdensprache umfasst nicht nur Handzeichen, sondern auch Mimik, Mundbewegungen und Körperhaltung, die zusammen einer eigenen Grammatik folgen. Um die Bedürfnisse der Gehörlosen bestmöglich zu erfüllen, sollten die Inhalte nach den Richtlinien der DGS/ISL aufbereitet werden. Dabei sind Ästhetik und Verständlichkeit für die Zielgruppe entscheidend. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Besonderheiten der Gebärdensprache und wie man sie optimal in Videos umsetzt.

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  • Wir analysieren Ihre Anforderungen und zeigen auf, was für Ihr Unternehmen erforderlich und möglich ist.

  • Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und unsere Lösungen vorzustellen.

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Der European Accessibility Act für Deutschland

Die Grundlage für die gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ist die Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).

Für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in deutsches Recht gibt es zwei zentrale Regelwerke. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) betrifft vor allem öffentliche Einrichtungen und Behörden, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Des Weiteren das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dies tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und umfasst die privatwirtschaftliche Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen. Ebenso sind Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten betroffen, da sie barrierefreie Lernmaterialien und Plattformen bereitstellen müssen.

Medienunternehmen müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Inhalte barrierefrei sind, etwa durch Untertitel und Gebärdensprache. Entwickler von digitalen Produkten sind dafür verantwortlich, Barrierefreiheit in Webseiten und Apps umzusetzen. Insgesamt zielen diese Gesetze darauf ab, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden Unternehmen somit verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Allerdings: weder der European Accessibility Act (EAA) noch das BFSG schreiben vor, dass auch
Unternehmen Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache bereitstellen müssen.

Fazit: Die gesetzliche Verpflichtung verlangt von öffentlichen Stellen, jeweils eine Übersichtsseite ihrer Webseite in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache anzubieten. Darüber hinaus können öffentliche Stellen jederzeit freiwillig weitere Inhalte in diesen Sprachformen bereitstellen. Wer jedoch alle Bürgerinnen und Bürger optimal erreichen möchte, sollte insbesondere wichtige Inhalte der Webseite auch in Leichter
Sprache und Deutscher Gebärdensprache anbieten.

Wenn Sie durch das BFSG oder die BITV verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen, dann gilt Ihre Website als barrierefrei, wenn sie der EN 301 549 entspricht. Sie erfüllen damit automatisch die gesetzlichen
Anforderungen. (Alles nochmal leicht neu formulieren.)

Schnell erklärt

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Wichtige Antworten zum Thema Gebärdensprachvideos

Menschen, die Gebärdensprache verwenden, werden oft als taub bezeichnet. Sie sind entweder von Geburt an taub oder später ertaubt. Deutsche Bezeichnungen sind taub oder gehörlos. Der Begriff „taubstumm“ ist irreführend und stigmatisierend, da diese Personen sprechen können, aber nicht hören. Ihre Hauptkommunikationsform ist die Gebärdensprache.
Gebärdensprache ist eine visuell-manuelle Sprache, die vor allem von tauben, taubblinden und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation verwendet wird. Entgegen der häufigen Annahme ist Gebärdensprache keine universelle Sprache; weltweit gibt es zahlreiche unterschiedliche Gebärdensprachen mit eigenen Grammatikregeln und eigenem Vokabular.
Das Übersetzen eines Textes in Gebärdensprache erfordert ein umfassendes Verständnis der Gebärdensprachkultur, ihrer Grammatik und ihrer visuellen Eigenschaften. Dieser Prozess ist komplex und verlangt die Unterstützung von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, die über das nötige Fachwissen verfügen.
Diese legt die Kompetenzen und Qualifikationen fest, die das für Übersetzungsaufgaben zuständige Personal (Übersetzer, Redigierende und sonstige Fachleute) zu erfüllen hat. Die ISO 17100 definiert weltweit gültige Anforderungen an qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen und stellt hohe Ansprüche an die Sprache, den Stil und die Konsistenz der Terminologie. Darüber hinaus legt sie eine einheitliche Definition der Grundbegriffe des Übersetzungsmanagements fest.

 

  • Webseiten die nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein müssen
  • Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Inklusion unterstützen wollen
  • Museen & Ausstellungen als Mediaguide oder Infovideo
  • Social Media & Werbung, z.B. als Ankündigungs- und Erklärvideo
  • Messen, Tagungen & Veranstaltungen, z.B. in Reden oder Erklärfilmen (Film-im-Film)
  • Wissenschaft & Forschung, z.B. für Studien und Umfragen
  • Bildung & öffentliche Einrichtungen, zur Sensibilisierung und Information